4 - Rechtsquellen, Regelungsziele, Rechtsnatur Regelungsziele, Rechtsnatur (1) [ID:14336]
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zu einer weiteren Untereinheit

des Kapitalmarktrechts. Wir befinden uns immer noch bei der Einführung, kommen dabei aber langsam

zum Ende und sind hier bei dem Unterkapitel Rechtsquellen, Regelungsziele, Rechtsnatur des

Kapitalmarktrechts. Also wir gucken uns jetzt vor allen Dingen mal an, wo ist denn das Kapitalmarktrecht

überhaupt geregelt. Und da stellen wir dann leider fest, dass die Rechtsgrundlagen des

Kapitalmarktrechts ein ziemlich zerklüftetes Bild und unübersichtliches Bild abgeben. Es verteilt

sich also auf verschiedenste Gesetze, die häufig wiederum auf unterschiedlichen Rechtsakten der EU

beruhen. Sie haben das bei der Begriffsbestimmung der Handelsplätze schon gemerkt, dass das ein

bisschen unübersichtlich ist oder jedenfalls komplex. Teils gilt auch EU-Recht unmittelbar.

Um das Ganze erstmal einfach zu beginnen, starten wir mit Rechtsquellen des nationalen

Rechts. Und hier sind insbesondere zu nennen das Börsengesetz von 1897, das ist sozusagen

die allerälteste Schicht des deutschen Kapitalmarktrechts, das WPHG, das Wertpapier Handelsgesetz

von 1994. Von beiden Gesetzen haben Sie schon gehört. Schließlich ist das Vermögensanlagegesetz

von 2011 zu nennen, das Wertpapier Erwerbs- und Übernahmegesetz von 2002, das KAGB, das Fond-Gesetz

von 2013, das hat das Investmentgesetz abgelöst und das WPPG Wertpapierprospektgesetz, das zwar

durch eine kürzliche Gesetzesänderung an Bedeutung verloren hat, weil zahlreiche Regelungen in EU-Recht

überführt worden sind, aber dort finden Sie immer noch die Prospeckthaftung geregelt und die wird

für Falllösungen, insbesondere wenn Sie hier eine Klausur schreiben, ist das immer ein möglicher

Kandidat, dass Sie da was zu prüfen haben. Insofern ist das Wertpapierprospektgesetz

in der realen Welt und auch für den Prüfungsbetrieb durchaus weiterhin von Bedeutung. Das sind

natürlich nicht alle Gesetze und Verordnungen des nationalen Rechts, aber das sind so die wichtigen,

mit denen wir uns hier beschäftigen wollen. Etwas näher. Kommen wir zunächst zum WPHG,

zum Wertpapierhandelsgesetz, das auch als das Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet

wird. Das ist also ein ganz wichtiges Gesetz auf nationaler Ebene. Ursprünglich setzte das mal die

Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und die Insiderrichtlinie um. Das sind die Vorgänger

der MIFID II und der MAR heutigen Rechts. Also das war auch damals schon nicht so ein reinrassiges

nationales Recht, sondern diente vor allem der Umsetzung von EU-Recht. Das WPHG ist seit seiner

Inkraftsetzung erheblich umgestaltet worden. Es hat letzt eine Festschrift gegeben, 25 Jahre WPHG,

da kann man das auch so ein bisschen nachvollziehen, wenn Sie da mal reinschauen möchten. Also man kann

sagen, es hat eine Reform des Kapitalmarktrechts in Permanenz gegeben, andauernd wird da irgendwas

geregelt und neu gemacht, sei es weil irgendwie eine Krise einschlägt, die die Politik zum Handeln

veranlasst, sei es viel häufiger, dass der EU-Gesetzgeber wieder eine Regulierung schafft,

die dann umgesetzt werden muss und das geschieht ganz häufig im Wertpapierhandelsgesetz. Was steht denn

da so drin? Also wenn wir uns jetzt mal das Wertpapierhandelsgesetz anschauen, das mal

aufschlagen und mal gucken, wie ist denn das geordnet. Ja, das Ganze fängt mit Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen an, den § 2. Das WPHG hatten wir uns ja auch schon teilweise angeguckt,

da finden Sie Definitionen drin. Dann kommen Bestimmungen über die Befugnisse und

Zuständigkeiten und Aufgaben der BAFIN, also der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht,

im Allgemeinen. Danach kommt eine Bestimmung über Ratingagenturen, dann Over-the-Counter-Derivate,

Transaktionsregister, ein paar Bestimmungen. Dann ein relativ großer Bereich über die

Beteiligungstransparenz, also was müssen Anteilseigner, die einen relativ großen

Anteil an einem Emittenten halten und der Stimmrechte mit sich bringt, was müssen die

dann mitteilen. Dann umgekehrt gibt es aber auch Pflichten des Emittenten gegenüber den

Wertpapierinhabern. Da sind Lehrverkäufe kurz geregelt, Wohlverhaltensregeln für

Wertpapierunternehmen, da hatte ich eben darauf verwiesen, als wir uns die, also eben

heißt in der letzten Sub-Einheit, als wir uns die Marktteilnehmer angeschaut haben und

gesehen haben Wertpapierunternehmen, das sind Finanzintermediäre und hier haben sie diese

Wohlverhaltensregeln in den 63 folgende. Ganz wichtig auch für die Prüfung, wir haben

sie eine Anspruchsgrundlage, 9798 Kapitalmarktinformationshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publicität,

da haftet der Emittent auf Schadensersatz, das werden wir uns noch ganz genau anschauen.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:16:52 Min

Aufnahmedatum

2020-04-27

Hochgeladen am

2020-04-27 21:46:15

Sprache

de-DE

Tags

Jura Wirtschaftsrecht Rechtswissenschaften Kapitalmarktrecht
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