Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zu einer weiteren Untereinheit
des Kapitalmarktrechts. Wir befinden uns immer noch bei der Einführung, kommen dabei aber langsam
zum Ende und sind hier bei dem Unterkapitel Rechtsquellen, Regelungsziele, Rechtsnatur des
Kapitalmarktrechts. Also wir gucken uns jetzt vor allen Dingen mal an, wo ist denn das Kapitalmarktrecht
überhaupt geregelt. Und da stellen wir dann leider fest, dass die Rechtsgrundlagen des
Kapitalmarktrechts ein ziemlich zerklüftetes Bild und unübersichtliches Bild abgeben. Es verteilt
sich also auf verschiedenste Gesetze, die häufig wiederum auf unterschiedlichen Rechtsakten der EU
beruhen. Sie haben das bei der Begriffsbestimmung der Handelsplätze schon gemerkt, dass das ein
bisschen unübersichtlich ist oder jedenfalls komplex. Teils gilt auch EU-Recht unmittelbar.
Um das Ganze erstmal einfach zu beginnen, starten wir mit Rechtsquellen des nationalen
Rechts. Und hier sind insbesondere zu nennen das Börsengesetz von 1897, das ist sozusagen
die allerälteste Schicht des deutschen Kapitalmarktrechts, das WPHG, das Wertpapier Handelsgesetz
von 1994. Von beiden Gesetzen haben Sie schon gehört. Schließlich ist das Vermögensanlagegesetz
von 2011 zu nennen, das Wertpapier Erwerbs- und Übernahmegesetz von 2002, das KAGB, das Fond-Gesetz
von 2013, das hat das Investmentgesetz abgelöst und das WPPG Wertpapierprospektgesetz, das zwar
durch eine kürzliche Gesetzesänderung an Bedeutung verloren hat, weil zahlreiche Regelungen in EU-Recht
überführt worden sind, aber dort finden Sie immer noch die Prospeckthaftung geregelt und die wird
für Falllösungen, insbesondere wenn Sie hier eine Klausur schreiben, ist das immer ein möglicher
Kandidat, dass Sie da was zu prüfen haben. Insofern ist das Wertpapierprospektgesetz
in der realen Welt und auch für den Prüfungsbetrieb durchaus weiterhin von Bedeutung. Das sind
natürlich nicht alle Gesetze und Verordnungen des nationalen Rechts, aber das sind so die wichtigen,
mit denen wir uns hier beschäftigen wollen. Etwas näher. Kommen wir zunächst zum WPHG,
zum Wertpapierhandelsgesetz, das auch als das Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet
wird. Das ist also ein ganz wichtiges Gesetz auf nationaler Ebene. Ursprünglich setzte das mal die
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und die Insiderrichtlinie um. Das sind die Vorgänger
der MIFID II und der MAR heutigen Rechts. Also das war auch damals schon nicht so ein reinrassiges
nationales Recht, sondern diente vor allem der Umsetzung von EU-Recht. Das WPHG ist seit seiner
Inkraftsetzung erheblich umgestaltet worden. Es hat letzt eine Festschrift gegeben, 25 Jahre WPHG,
da kann man das auch so ein bisschen nachvollziehen, wenn Sie da mal reinschauen möchten. Also man kann
sagen, es hat eine Reform des Kapitalmarktrechts in Permanenz gegeben, andauernd wird da irgendwas
geregelt und neu gemacht, sei es weil irgendwie eine Krise einschlägt, die die Politik zum Handeln
veranlasst, sei es viel häufiger, dass der EU-Gesetzgeber wieder eine Regulierung schafft,
die dann umgesetzt werden muss und das geschieht ganz häufig im Wertpapierhandelsgesetz. Was steht denn
da so drin? Also wenn wir uns jetzt mal das Wertpapierhandelsgesetz anschauen, das mal
aufschlagen und mal gucken, wie ist denn das geordnet. Ja, das Ganze fängt mit Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen an, den § 2. Das WPHG hatten wir uns ja auch schon teilweise angeguckt,
da finden Sie Definitionen drin. Dann kommen Bestimmungen über die Befugnisse und
Zuständigkeiten und Aufgaben der BAFIN, also der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht,
im Allgemeinen. Danach kommt eine Bestimmung über Ratingagenturen, dann Over-the-Counter-Derivate,
Transaktionsregister, ein paar Bestimmungen. Dann ein relativ großer Bereich über die
Beteiligungstransparenz, also was müssen Anteilseigner, die einen relativ großen
Anteil an einem Emittenten halten und der Stimmrechte mit sich bringt, was müssen die
dann mitteilen. Dann umgekehrt gibt es aber auch Pflichten des Emittenten gegenüber den
Wertpapierinhabern. Da sind Lehrverkäufe kurz geregelt, Wohlverhaltensregeln für
Wertpapierunternehmen, da hatte ich eben darauf verwiesen, als wir uns die, also eben
heißt in der letzten Sub-Einheit, als wir uns die Marktteilnehmer angeschaut haben und
gesehen haben Wertpapierunternehmen, das sind Finanzintermediäre und hier haben sie diese
Wohlverhaltensregeln in den 63 folgende. Ganz wichtig auch für die Prüfung, wir haben
sie eine Anspruchsgrundlage, 9798 Kapitalmarktinformationshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publicität,
da haftet der Emittent auf Schadensersatz, das werden wir uns noch ganz genau anschauen.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:16:52 Min
Aufnahmedatum
2020-04-27
Hochgeladen am
2020-04-27 21:46:15
Sprache
de-DE