Diese Sitzung behandelt die Entwicklung des Rundfunks von den 1950er Jahren bis zur Wiedervereinigung. Dabei wird auch Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedienungen genommen, wie sie durch Grundgesetz oder vor allem durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestehen. Die Ausführungen konzentrieren sich auf Fernsehen, wenngleich der Rundfunkbegriff üblicherweise TV und Radio zusammenfasst.