3 - Grundkurs Strafrecht AT II [ID:2157]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.

Frisch gestärkt und moralisch gefestigt durch die Beschäftigung mit den Grundrechten,

sind Sie jetzt bereit, dass wir zwei weitere Stunden Strafrecht allgemeiner Teilen miteinander machen?

Sie hören das, ich bin ein ganz klein wenig angeschlagen.

Ich denke aber, dass wir jedenfalls für den Fall, dass Sie den Geräuschpegel halbwegs gering halten,

dass wir diese zwei Stunden gut durchstehen.

Möglicherweise kann man ja irgendwie so das Naseputzen später rausschneiden in dem Video.

Das schaut ja irgendwie dann ekelhaft aus, falls der Bedarf entstehen sollte.

Ja, meine Damen und Herren, organisatorisch habe ich diesmal eigentlich gar nicht viel am Anfang.

Nur zwei Hinweise. Zum einen ist die Frage gekommen, wo kann man,

wenn man entweder sagt, es war so schön, dass man es jetzt noch ganz oft anschauen muss,

oder man war gerade nicht da und möchte deswegen diese Aufzeichnung sehen,

wo findet man die im Internet?

Es gibt eine Seite VTV, also www.fau, also nicht V wie Vogel, sondern fau, also www.fau.tv,

wo die Aufzeichnungen, die vom Rechenzentrum hier gemacht werden,

von verschiedenen Vorlesungen aus verschiedenen Fächern stehen.

Und wenn Sie da ein bisschen scrollen und klicken, dann kommen Sie hier auch auf diese Veranstaltung.

Das ist also der eine Hinweis, weil die Frage aufgetaucht war.

Das zweite, es steht mittlerweile der Termin für die Wiederholungsklausur

für diejenigen, die durch die Abschlussklausur des letzten Semesters leider durchgefallen sind, fest.

Löcherig, wie mein Gehirn ist, habe ich ihn natürlich vergessen.

Er steht aber auf der Homepage.

Da habe ich sogar vorne auf der Homepage unter Aktuelles und auf der entsprechenden Seite AT2.

Da finden Sie den Termin.

Das ist hier irgendwann mal vormittags zu einer ganz humanen Zeit, eigentlich so 9 bis 12 oder so,

vormittags hier im Audimax.

Wie gesagt, Klausur, keine allgemeine Übungsklausur, da schreiben wir auch zwei,

keine allgemeine Klausur zur Notenverbesserung,

sondern eine Klausur für diejenigen, bei denen es das letzte Mal nicht geklappt hat

oder aber die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen vielleicht an der letzten Abschlussklausur

nicht teilnehmen konnten und deswegen jetzt gerne die Möglichkeit haben würden,

diese AT1-Klausur zu wiederholen.

Pssst, haben Sie organisatorische Dinge, die wir noch klären müssten?

Scheint mir nicht der Fall zu sein, sodass wir anfangen können,

mit unseren Hausaufgaben.

Da ein oder andere hat sich das ja vielleicht angeguckt,

es stand ja seit letzter Woche im Netz ein paar Wiederholungsfragen zu dem,

was wir am vergangenen Donnerstag gemacht haben.

Erste Frage, erläutern Sie kurz, inwiefern die Lehre von den Konkurrenzen an der Schnittstelle

zwischen Lehre von der Straftat und Lehre von den Rechtsfolgen liegt.

Was ist mit diesem Satz gemeint?

Das liegt an der Schnittstelle zwischen Lehre von der Straftat und Lehre von den Rechtsfolgen.

Welche Funktion haben die Konkurrenzen?

Irgendjemand, der sich damit beschäftigt hat?

In fast allen Strafrechtsfällen ist es ja so, dass der potenzielle Täter

durch sein Verhalten mehrere Straftatbestände erfüllt bzw. verwirklicht.

Die Konkurrenzen bestimmen dann in der Praxis die Höhe des Urteilstenors.

Es hängt also vom Ergebnis der Konkurrenzprüfung ab,

ob für den Täter nun nur eine Strafrechtsfälle oder eine Gesamtstrafe gebildet wird.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:08 Min

Aufnahmedatum

2012-04-25

Hochgeladen am

2012-04-26 15:16:30

Sprache

de-DE

Der Grundkurs Strafrecht AT II baut auf dem Grundkurs Strafrecht AT I auf und dient einer Wiederholung und insb. Vertiefung des Stoffes. Komplexere Fragestellungen (insb. beim Zusammentreffen etwa verschiedener besonderer Verbrechensformen), welche im ersten Semester bewusst ausgespart worden sind, um die Grundstruktur deutlicher hervorzuheben, werden hier nun ausführlich besprochen. Ziel ist es, dabei zugleich auch die Grundzüge des Stoffes der Veranstaltung Strafrecht AT I mit zu wiederholen. Auch soll die Veranstaltung genutzt werden, um bereits einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils etwas näher kennenzulernen sowie als Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur die Falllösungstechnik anhand von Besprechungsfällen sowie Probeklausuren zu trainieren.

Tags

Irrtumskonstellationen Tatbestandsirrtum dolus-generalis-Konstellationen objektiver Tatbestand subjektiver
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