Die Veranstaltung wird die Studierenden der Politikwissenschaft im BA-Studiengang „Öffentliches Recht als Zweitfach“ an die Methodik der Rechtswissenschaft und an die wichtigsten Rechtsgebiete heranführen. Zunächst werden wichtige Disziplinen der Rechtswissenschaft, die für das Verständnis des Rechts unabdingbar sind, in der gebotenen Kürze und Verständlichkeit dargestellt; hierzu gehören insbesondere rechtsgeschichtliche, rechtstheoretische und rechtsphilosophische Methodenansätze und Inhalte. Auf die herausragende Bedeutung der Sprache für die Gesetzgebung, für die Rechtsanwendung und für Rechtswissenschaft wird eingegangen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch dargestellt, wie Gesetze gemacht werden. Sodann werden die Methoden dargestellt, die die Rechtswissenschaft für die Auslegung von Rechtsvorschriften entwickelt hat. Es wird ferner ein Einblick in die wichtigsten Rechtsgebiete:
– Öffentliches Recht,
– Privatrecht und Strafrecht
gegeben und dabei auch deutlich gemacht, welche Zusammenhänge zwischen diesen Gebieten bestehen.