Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.
Ich begrüße Sie in dieser für Sie sicherlich so angenehm verkürzten Vorlesungswoche zur
einzigen Vorlesung Strafrecht.
Zur gestrigen Probeklausur vielleicht kurz zwei Sachen.
Zum einen haben relativ viele Leute Sachverhalte geholt, aber nicht so viele Leute gestern
gleich abgegeben.
Sie wissen, dass Sie die Klausur noch nachreichen können.
Mir erschließt es sich nicht ganz, wenn man ohnehin aufsteht, um die Klausur abzuholen,
warum man sie ja nicht gleich hier vor Ort schreibt.
Aber das ist natürlich eine Sache, die ganz allein Sie entscheiden müssen.
Unabhängig davon, wenn Sie das unter halbwegs vernünftigen, realen Bedingungen in der Zeit
und so weiter zu Hause machen, dann ist das natürlich ganz genauso in Ordnung.
Wenn Sie es nicht unter realen Bedingungen machen, dann kann es trotzdem für Sie hilfreich
sein, weil Sie einfach das Formulieren usw. noch mal geübt haben.
Sie müssen sich dann halt nur darüber im Klaren sein, dass dann vielleicht die Note
nicht hundertprozentig aussagekräftig ist, wenn Sie es statt zwei Stunden, vier Stunden
gebraucht haben und Lehrbücher nebendran haben liegen lassen.
Aber wie gesagt, völlig absurd ist das nicht.
Ich habe zum Beispiel, als ich angefangen habe, Examinsklausuren zu schreiben und noch
lange nicht so weit, weil ich das gekonnt hätte, das auch oft so gemacht, dass ich
dann ein Buch daneben liegen hatte und dann darf man sich auf die Note halt nichts einbilden.
Also nicht Examinsklausuren im richtigen Examen, sondern im Examinsklausurenkurs.
Darf man sich halt nicht auf die Note einbilden, hat aber dann doch irgendwie so den Vorteil,
an der Korrektur zu sehen, hat man das, was man da gelesen hat und gleichversetzt hat,
umzusetzen, wenigstens verstanden.
Zum Zweiten für Sie oder an Sie gerichtet die Bitte, wenn Sie die Klausur mitgeschrieben
haben, respektive die Klausur noch schreiben wollen und abgeben wollen.
Zum einen, dass es ganz, ganz wichtig für den VHB-Kurs angemeldet sein, zum anderen,
auch wenn Sie für den Kurs angemeldet sind, wäre ich Ihnen sehr dankbar, würden Sie uns
viel Arbeit ersparen, wenn Sie sich im Rahmen dieses Kurses, das sind ja im Prinzip nur
zwei, drei Mausklicks, für Sie nicht nur für den Kurs anmelden, sondern es gibt da
auch etwas, das man sich anmelden kann, Prüfungsanmeldung.
Was ist der Hintergrund?
Der Hintergrund ist, dass wir unsere Korrekturkosten, unseren Korrekturaufwand nur dann von der
VHB erstattet bekommen, wenn wir sozusagen nachweisen können, wir haben so und so viele
Klausuren tatsächlich auch korrigiert, dazu müssen wir dort in das entsprechende Feld
die Noten eingeben und jetzt ist es deutlich einfacher für uns, wenn 200 Leute sich selbst
schon zu dieser Prüfung angemeldet haben, als wenn irgendein Mitarbeiter von mir 200
Leute manuell selbst zur Prüfung anmelden muss.
Also von daher, auch wenn Sie schon für den Kurs angemeldet sind, vielleicht noch das
Häkchen setzen, wäre meine Bitte bei Prüfungsanmeldung.
Gut, organisatorisch habe ich sonst nichts weiter, haben Sie Fragen, organisatorischer
Art zu den nächsten Wochen zum unmittelbaren zeitlichen Nahfeld?
Nein, das ist nicht der Fall, dann können wir zum Inhalt kommen, Hausaufgabe, im eigentlichen
Sinn hatten Sie ja nichts, nichts, was wir hätten abfragen können, abfragen müssten
jetzt, deswegen kommen wir gleich zum Stoff von heute.
Und wenn Sie den Terminplan im Internet geguckt haben, dann werden Sie dort sehen, da steht
etwas, das ist ein bisschen ein, wie soll ich sagen, wie so ein erratischer Felsbrocken,
der scheinbar, oder nicht nur scheinbar, sondern auch tatsächlich nicht in die Vorlesung hineingehört,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:52 Min
Aufnahmedatum
2012-05-31
Hochgeladen am
2012-06-01 08:54:24
Sprache
de-DE
Der Grundkurs Strafrecht AT II baut auf dem Grundkurs Strafrecht AT I auf und dient einer Wiederholung und insb. Vertiefung des Stoffes. Komplexere Fragestellungen (insb. beim Zusammentreffen etwa verschiedener besonderer Verbrechensformen), welche im ersten Semester bewusst ausgespart worden sind, um die Grundstruktur deutlicher hervorzuheben, werden hier nun ausführlich besprochen. Ziel ist es, dabei zugleich auch die Grundzüge des Stoffes der Veranstaltung Strafrecht AT I mit zu wiederholen. Auch soll die Veranstaltung genutzt werden, um bereits einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils etwas näher kennenzulernen sowie als Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur die Falllösungstechnik anhand von Besprechungsfällen sowie Probeklausuren zu trainieren.