Der Versuch, vielleicht tatsächlich im allgemeinen Teil das Gefährlichste.
Ich würde sagen, im allgemeinen Teil kommt er am häufigsten vor.
Zwar nicht als Versuchsproblematik, sondern als Rücktrittsproblematik.
Aber der Rücktritt ist wirklich im allgemeinen Teil, würde ich mal sagen,
das häufigste Klausurthema überhaupt.
Also wenn Sie da eine Statistik machen, Rücktritt vom Versuch.
Warum? Wenn Sie es nicht erkennen, verlieren Sie da gleich mal sechs Punkte.
Die sind weg von 18 auf 12.
Aber wenn Sie das nicht erkannt haben, dann kommen Sie schon noch tiefer.
Also keine Angst.
Verstehen Sie, wenn Sie das schon nicht erkannt haben, dann ist es ja richtig gefährlich.
Man erkennt ja vieles andere auch nicht.
Aber Sie erkennen etwas nicht, wo jemand straflos ist.
Das muss man sich mal vorstellen.
Jemand ist straflos und Sie sagen am Ende, deshalb ist hier eine Strafbarkeit wegen Versuchs gegeben.
Das ist schon ein Ding.
Das ist genauso schlimm, wie eine Notwehr nicht zu erkennen, wie einen Notstand nicht zu erkennen,
wo Leute verurteilt werden von Ihnen in der Klausur, die eigentlich straflos nach Hause gehen dürften.
Das ist schon ein Ding.
Was sind Sie für Menschen?
Ich möchte Ihnen Angst machen.
Wer einen Versuch prüft und nicht an den Rücktritt denkt, der ist extrem mutig.
Das ist extrem mutig, aber es könnte auch Dummheit sein.
Entschuldigung, wenn ich das hier mal so sagen muss.
Also es darf keinen Gedankenversuch geben ohne Rücktritt.
Versuch und Rücktritt hängen im Kopf zusammen.
Sie sind nur hier gedrängt im Skript, aber im Kopf muss das zusammenhängen, das Ganze.
Immer nachdenken, könnte denn hier irgendwas für einen Rücktritt sprechen?
Noch mal denken, noch mal lesen vielleicht sogar den Sachfall, ob irgendein Anhaltspunkt besteht für einen Rücktritt.
Und da sind tatsächlich einige Entscheidungen, die ich für gefährlich halte in diesem Bereich des Rücktritts.
Schauen wir uns das mal an.
Nicht vorliegendes vollendetes Delikt, jetzt beginnen wir mit dem Versuch.
Wir sind jetzt noch beim Versuch.
Der Versuch nicht vorliegendes vollendetes Delikt.
Wichtig dabei, wenn kein Erfolg eingetreten ist, dann prüfen Sie sofort den Versuch.
Ist ein Erfolg eingetreten, prüfen Sie erst die Vollendung.
Es kann aber trotzdem sein, dass Sie zum Versuch kommen, zum Beispiel weil Sie die Kausultät oder die Zurechnung verneinen.
Aber dann müssen Sie eben erst die Vollendung prüfen.
Haben Sie dann in der Vollendung die Kausultät oder Zurechnung verneint, kommen Sie auf der nächsten Stufe zur Versuchsprüfung.
Wo es auch sein kann, dass Sie zunächst die Vollendung prüfen müssen, das ist bei normativ aufgeladenen Tatbestandsmerkmale.
Wie zum Beispiel Wecknahme, wo man also nicht genau weiß, wann ist denn die Wecknahme vollendet.
Da kann es auch mal sein, dass Sie erst die Vollendung prüfen und dann sagen, aber die Wecknahme ist hier nicht vollendet,
weil es sich um einen sperrigen Gegenstand gehandelt hat und er den Kassenbereich noch nicht verlassen hat.
Deswegen haben wir hier nur einen Versuch möglicherweise und dann wird Sie eben prüfen.
Römisch zweitens, denkbar ist ein Versuch nach Paragraph 42, 22, 23.
Dann die Strafbarkeit des Versuchs, die ergibt sich aus 23 Absatz 1 in Verbindung mit 12.
Der Versuch eines Vergehens ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz ist anordnet.
Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar.
Machen Sie sich dabei noch mal klar, dass bei einem besonders schweren Fall der Deliktcharakter nicht geändert wird.
Selbst wenn Sie einen besonders schweren Fall haben, der von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:49:18 Min
Aufnahmedatum
2021-07-26
Hochgeladen am
2021-07-26 09:13:51
Sprache
de-DE