Science Slam: Vertragsbindungen [ID:39673]
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Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es freut mich sehr, dass ich Ihnen heute Abend

einen Einblick in meine Forschungen zum Thema Vertragsverbindungen geben darf.

Sie ahnen schon, ich wurde im Bereich der Rechtswissenschaft habilitiert.

Wir haben drei Apotheker, eine Deutsche, einen Franzosen und einen Engländer.

Diese treffen sich auf einer wissenschaftlichen Tagung und unterhalten sich über Umsatzeinbrüche

während der Corona-Pandemie und darüber, wie sie diese Umsatzeinbrüche möglicherweise

durch Werbemaßnahmen wieder ausgleichen können.

Die Deutsche sagt, sie werde jetzt verstärkt auf Mundpropaganda setzen.

Der Engländer sagt, er werde sein Schaufenster ganz besonders schön dekorieren.

Der Franzose hingegen hat die Premium-Lösung.

Er hat nämlich Werbedisplays in seiner Apotheke installieren lassen, auf denen kleine Werbefilmchen

gezeigt werden, natürlich für besonders umsatzträchtige Medikamente.

Er musste nicht viel investieren.

Er hat nämlich die Bildschirme von A geliest, die dazugehörigen Computer von B, C liefert

ihm den Internetanschluss und D produziert diese Werbefilmchen, die dann auf den Displays

ablaufen sollen.

Wenn jetzt alle Beteiligten auch noch vertragliche Beziehungen untereinander haben, dann entsteht

eine Skizze wie hier, die die Vertragsbeziehungen zeigt, diese erinnert etwas an ein Spinnennetz.

Der Engländer und die Deutsche stellen sich aber jetzt eine Frage.

Was passiert, wenn D, der die Werbefilmchen drehen soll, insolvent wird und der Vertrag

zwischen D und dem französischen Apotheker rückabgewickelt wird?

Was ist dann mit den anderen Verträgen, die hier in grün eingezeichnet sind?

Muss der französische Apotheker dann die Leistungen aus diesen anderen Verträgen komplett

weiterhin erbringen, obwohl ja der eine Vertrag weggefallen ist?

Und jetzt kommt Habilitant Z ins Spiel.

Habilitant Z hat darüber nachgedacht, ob denn nicht all diese Verträge möglicherweise durch

ein unsichtbares Band verbunden sind, durch eine sogenannte Vertragsverbindung.

Was hat jetzt der Habilitant Z weitergemacht?

Er hat sich diese Vertragsverbindungen, die es quasi in allen Ländern gibt, in Deutschland,

Frankreich, Großbritannien und im europäischen Privatrecht angesehen und hat versucht, Kriterien,

Instrumente und Rechtsfolgen dieser Verbindungen herauszuarbeiten.

Mit Erfolg als Kriterium konnte er den sogenannten Gesamttransaktionszweck herausarbeiten.

Das klingt ziemlich kompliziert.

Der Gesamttransaktionszweck ist ein Zweck, den die Parteien nicht vereinbart haben, aber

erschwingt bei all diesen Verträgen, die unabhängig voneinander abgeschlossen werden,

mit und dadurch werden alle Verträge durch diesen Gesamttransaktionszweck beeinflusst.

Dieser Gesamttransaktionszweck ist es also, der diese Einzelverträge miteinander verbindet.

Auf Basis dieses Gesamttransaktionszwecks konnte der Habilitant dann ein Stufensystem

für die Behandlung von Vertragsverbindungen erarbeiten.

Wir bewegen uns in unserem Apothekenfall auf Stufe 2.

Wenn alle Beteiligten an diesem komplexen Konstrukt, an diesem Spinnennetz, Kenntnis

vom Gesamttransaktionszweck hatten, dann sind auch die anderen Verträge in dieser Vertragsverbindung

hinfällig.

Weiterhin konnte ein konkreter Gesetzesvorschlag erarbeiten werden.

Schauen wir mal, ob der Bundesgesetzgeber auf den Habilitanten hört oder sich einfach,

wie bisher sagt, bisher lief es doch auch ohne gesetzliche Regelung ganz gut.

Ich fürchte, letzteres wird der Fall sein.

Sie sagen jetzt möglicherweise, mit Apothekenwerbung habe ich nichts zu tun und Vertragsverbindungen

interessieren mich leider auch überhaupt nicht.

Falsch gedacht, fast jeder von Ihnen hat einen Handy gekauft und dazu einen Mobilfunkvertrag

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:05:13 Min

Aufnahmedatum

2021-10-25

Hochgeladen am

2021-12-22 16:00:28

Sprache

de-DE

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