In Gestalt der Verwaltung tritt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar gegenüber. In der Vorlesung wird gezeigt, welchen einfach- und verfassungsrechtlichen Bindungen die Tätigkeit der Verwaltung unterliegt und welche Rechtsstellung die Einzelnen der Verwaltung gegenüber haben. Dabei werden auch das Verwaltungsorganisationsrecht und das Staatshaftungsrecht behandelt. Die Vorlesung bildet damit die Schnittstelle zwischen den staatsrechtlichen Vorlesungen der Anfangssemester und den Vorlesungen zum Verwaltungsprozeßrecht sowie Besonderen Verwaltungsrecht. Die begleitenden Propädeutischen Übungen sind auf den Verlauf und die Inhalte der Vorlesung abgestimmt.