Die Möglichkeiten der modernen Transplantationsmedizin haben in den letzten Jahrzehnten für große Fortschritte bei der Versorgung von Patienten, aber auch wiederholt zu Diskussionen über ethische und rechtliche Fragen gesorgt: Wann darf das Organ eines Verstorbenen oder gar eines lebenden Menschen entnommen werden? Die Definitionen der Bedingungen des Todes und der Spende haben immer wieder zu intensiven gesellschaftlichen Kontoversen zur Ethik geführt. Wie kann die Organtransplantation nicht nur medizinisch-fachlich korrekt, sondern auch individuell und sozial gerecht geregelt werden? Grundsätzliche Modelle wie die Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung werden vorgestellt und auf ihre philosophisch-ethische Konsistenz analysiert.
Welcher Mensch soll bei gleicher Bedürftigkeit ein Organ transplantiert bekommen? Im Mittelpunkt des Vortrages stehen moralische wie auch rechtliche Fragen der Organspende und der so genannten Allokation: Damit ist die gerechte Verteilung von Gütern oder Ressourcen – in diesem Fall Klinikkapazitäten und Organe – auf potenzielle Empfänger gemeint. Wer soll in welcher Form das lebensrettende Transplantat erhalten, welche Kriterien sind sinnvoll und ethisch gerechtfertigt?
Wie kann dieser schwierige Bereich politisch gestaltet werden? Der grundsätzliche Organmangel wie auch theoretische Fragen der Verteilungsgerechtigkeit werden problematisiert und in Bezug gesetzt zu Grenzfragen ärztlichen Handelns im Urteil der Medizinethik.