Der Vortrag befasst sich mit Fragen der Autonomie des Einzelnen im Endstadium seines Lebens, die gerade vor dem Hintergrund des Suizids des ehemaligen MDR Intendanten Udo Reiter erneut in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses gerückt sind. Deutlich wird dabei, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten einer doppelten Bedrohung ausgesetzt ist: Zum einen kann der Wunsch des Patienten nach bedingungsloser Verlängerung des Lebens gespeist sein aus einer mangelnden ärztlichen Aufklärung über die infauste Prognose und über die mit einer Fortsetzung der Behandlung verbundenen Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Zum anderen kann bei Entscheidungen, die auf Behandlungsabbruch gerichtet sind, der Wunsch nach Ausreizung des medizinisch Machbaren zu einer Vernachlässigung des Patientenwillens führen. Im Mittelpunkt muss daher stets derjenige Wille des Patienten stehen, der sich bewusst auf der Grundlage vollständiger Information gebildet hat. Gesetzgeberische Bemühungen, die auf ein Verbot von privaten Sterbehilfeorganisationen gerichtet sind, können dabei nicht als von vornherein unzulässig verworfen werden, gerade weil Beweisschwierigkeiten bei gewinnorientierter Organisation der Suizidbeihilfe in vielfältiger Weise auftreten können. Allerdings spricht sich der Referent vorsichtig für eine Zulassung der ärztlichen Suizidbeihilfe nach dem Vorbild des im Jahre 1997 in Oregon in Kraft getretenen Death with Dignity Act aus.