Von der Bundesrepublik wird zunehmend auch in globalen Fragen die Übernahme einer Führungsrolle erwartet. Zu den vermeintlichen Paradoxien gehört es in diesem Zusammenhang, trotz völlig veränderter Rahmenbedingungen an den Leitlinien der erfolgreichen bundesdeutschen Außenpolitik festhalten zu wollen; so macht Berlin seinen Einfluss weiterhin primär über die EU und die NATO geltend. Wird es dabei dem Anspruch auf Mitgestaltung in der Weltpolitik bis lang gerecht? Und unterstützen die verfassungsmäßigen Voraussetzungen diesen Anspruch in adäquater Weise?