9 - Strafrecht BT I [ID:9688]
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Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.

Ich weiß, Sie haben am Wochenende alle viel spannende Dinge erlebt, aber wenn Sie die

Erzählungen darüber vielleicht so auf die Pause zwischen Vorlesungen verschieben könnten,

dann würden wir anfangen.

Also, schönen guten Morgen, herzlich willkommen zur Vorlesung Strafrecht BT 1.

Sie werden gemerkt haben, also theoretisch zumindest einige von Ihnen gemerkt haben,

dass es in der vergangenen Woche keine Hausaufgaben gegeben hat.

Ich könnte jetzt den ehrlichen Grund dafür sagen, ich war Donnerstag, Freitag zwei Tage

auf einer Tagung und habe das irgendwie schlicht vergessen.

Ich könnte es natürlich auch pädagogisch verbrämen und könnte sagen, wir machen die

Hausaufgaben gemeinsam, wenn wir durch das Kapitel mit dem Straßenverkehr zusammen sind

sozusagen, dann gibt es Hausaufgaben zum Komplex Straßenverkehrsdelikte insgesamt.

Da denken wir uns also darauf, dass das irgendwie alles einem höheren pädagogischen Konzept

folgt, dass in der letzten Woche keine Hausaufgaben gestanden waren.

Wir wollen trotzdem ganz kurz vielleicht wiederholen, um reinzukommen, was wir gemacht haben im

Zusammenhang mit den Straßenverkehrsdelikten und einen Anschluss zu finden an das, wo

wir heute weitermachen.

Bevor wir damit starten, gibt es von Ihrer Seite irgendwelche organisatorischen Dinge,

die wir klären müssten?

Ja, ich wollte fragen, wann das Skript online hochgeladen wird auf Stuttgart oder…

Ja, die Frage war schon mal gekommen.

Ich habe an sich, normalerweise weil wir ja das Skript in Papierform ausdrucken, eigentlich

keinen Bedarf gesehen, das online zur Verfügung zu stellen, aber nachdem die Frage jetzt schon

mehrfach gekommen ist, werde ich das dann in den nächsten Tagen dann online auch hochstellen,

wenn Sie sagen, das ist für Sie einfacher, weil dann haben Sie ein Gerät, wo Sie alles

drauf haben und müssen nichts in Papier sozusagen mitnehmen und inzwischen haben viele von Ihnen

sehe ich ja immer hier so auch schon die Möglichkeiten, sich da irgendwie in Ihren Sachen da auch

auf dem Bildschirm was mit draufzuschreiben und so weiter und dann können wir das natürlich

machen.

Gut, weitere organisatorische Dinge?

Nein, also doch, hier eine Frage, ja.

Sie wollten noch was zum Mootcard erzählen?

Ja, das würde ich machen, wenn ich über Stuttgart das verschickt habe, dann kann jeder

schon etwas dazu sagen sozusagen, das können wir am Mittwoch dann vielleicht machen, dann

schicke ich da eine Information, wenn ich das hoffentlich vollständig soweit bekomme, schicke

ich das herum und dann erzähle ich da noch etwas genaueres dazu.

Gut, da hatten wir schon letzte Woche drüber gesprochen, genau das waren Sie.

Sonst noch Fragen?

Gut, also wir hatten über die Straßenverkehrsdelikte gesprochen, haben gesagt, die stehen zum einen

in dem Paragraph 315c, fortfolgende, in dem Abstellstraftaten oder gemeingefährdige

Straftaten, zum anderen zählt zu den Straßenverkehrsdelikten auch der Paragraph 142 StGB, über den wir

heute auch sprechen werden, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Die Straßenverkehrsdelikte hatte ich Ihnen gesagt praktisch von enorm hoher Relevanz,

deswegen durchaus auch von einer nicht unbeträchtlichen Prüfungsrelevanz, sowohl in der Uni, fortgeschrittenen

Übung und so weiter, als auch im Staatsexamen.

Wir haben dann am Anfang so eine kurze Übersicht über den Kernbereich der Straßenverkehrsdelikte

316, 315c, 315b uns angeschaut und hatten gesehen, dass es hier immer teilweise Übereinstimmungen

und teilweise Abweichungen gibt.

Die Übereinstimmungen bestehen hinsichtlich der Handlungseite zwischen Paragraph 316 und

315c, jedenfalls in der wichtigen Variante des Absatz 1 Nummer 1a, nämlich das Fahren

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:31:22 Min

Aufnahmedatum

2018-11-12

Hochgeladen am

2018-11-12 19:49:03

Sprache

de-DE

Tags

sicherheit strafrecht strabenverkehr straßenverkehrsdelikte gefahrdung gefahrdungsdelikt
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