Die vierstündige Vorlesung befasst sich mit den Grundrechten des Grundgesetzes. Die Grundrechte als fundamentale Rechte des Einzelnen und die Bindung der Staatsgewalt an sie durchdringen und formen die gesamte Rechtsordnung. In ausnahmslos allen juristischen Teilgebieten (Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht einschließlich des jeweiligen Prozessrechts) sind Grundrechte in der Praxis wie auch in der juristischen Ausbildung relevant. Die Vorlesung ist zweigeteilt: In den ersten Einheiten werden Grundlagen im Bereich der Grundrechtsdogmatik (u. a. Grundrechte als Abwehrrechte, als Schutzpflichten und als Teilhaberechte) einschließlich ihrer Bezüge zum Verfassungsprozessrecht (Zentralthema: Verfassungsbeschwerde) gelegt. Dabei werden auch die (verfassungs-)historischen und staatsphilosophischen Hintergründe der Grundrechte beleuchtet. Der zweite Teil der Vorlesung befasst sich mit den einzelnen Grundrechtsgewährleistungen des GG und der Bayerischen Verfasssung. In beiden Teilen wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundrechten eine zentrale Rolle spielen.
Voraussetzungen / Organisatorisches Grundsätzlich keine. Grundkenntnisse im Staatsorganisationsrecht und im Verfassungsprozessrecht sind nützlich. Diese Veranstaltung ist ebenfalls geeignet für den Studiengang "Öffentliches Recht als Zweitfach" (Modul-Nr. 55601).