Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. Diese Vorlesung/Übung und die im kommenden Sommersemester gehaltene Vorlesung/Übung IPR II sind miteinander verbunden. In der Vorlesung IPR I werden im Schwerpunkt Grundfragen grenzüberschreitender Rechtsanwendung und Sachverhalte, Autonomie bei internationaler Rechtsgestaltung und ihre Grenzen sowie gestaltende grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit behandelt.
Prüfung: Für Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht und des Diplomstudiengangs Internationales Wirtschaftsrecht wird eine Klausur/mündliche Prüfung nach Abschluss der Vorlesung angeboten.