Die Vorlesung behandelt das Öffentliche Baurecht, ein zentrales Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das regelmäßig Gegenstand von Klausuren in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene und im Ersten und Zweiten Juristischen Examen ist. Kenntnisse über die typischen Rechtsinstitute (Bauleitpläne, Baugenehmigungen usw.) und prozessualen Handlungsmöglichkeiten (z.B. Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung, Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan) im Öffentlichen Baurecht erleichtern außerdem den Zugang zu weiteren Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts.