Der GK ÖR I vermittelt die Grundlagen des Öffentlichen Rechts in Gestalt des Staats- und Verfassungsrechts. Neben den Grundlagen und Grundbegriffen des Staats- und Verfassungsrechts widmet sich die Veranstaltung dem Staatsorganisationsrecht, insbesondere den Verfassungsorganen des Bundes, dem bundesstaatlichen Verhältnis, Bedeutung und Funktion der Staatsprinzipien und -ziele (Demokratie, Rechts- und Sozialstaat, Umweltschutz). Hinzu tritt die Einbindung des deutschen Verfassungsrechts in die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft. Anhand der genannten Inhalte werden die Grundtechniken juristischen Arbeitens behandelt und eingeübt. Besonderes Augenmerk gilt dem Charakter des Verfassungsrechts als „politisches Recht“ und den daraus ableitbaren Konsequenzen für Auslegung und Anwendung. Vorlesungsbegleitend werden die in der Veranstaltung behandelten Folien bei StudOn bereitgestellt. Am Semesterende wird eine Abschlussklausur geschrieben. Hierauf wird auch in den die Vorlesung begleitenden propädeutischen Übungen vorbereitet.