Die Grundrechte des Grundgesetzes prägen die Rechtsordnung in allen Bereichen, im öffentlichen Recht ebenso wie im Strafrecht und im Zivilrecht. Besondere Bedeutung für die Verwirklichung der Grundrechte hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In der Vorlesung werden die Freiheitsrechte, die Gleichheitsrechte und die Verfahrensgarantien des Grundgesetzes und ihre Konkretisierung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht der Verfassungsbeschwerde, des wichtigsten Rechtsbehelfs zur Durchsetzung der Grundrechte. Da der Grundrechtsschutz zunehmend durch europarechtliche und menschenrechtliche Anforderungen überformt und geprägt wird, ist die Grundrechtecharta der EU und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ergänzend heranzuziehen.