Die Digitalisierung der Ziviljustiz ist derzeit in aller Munde. Am 7. Januar 2021 hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ ein Diskussionspapier vorgelegt, das seitdem vielfach Gegenstand von Diskussionen und Veranstaltungen war.
Die Online-Tagung „Digitalisierung von Zivilprozess und Rechtsdurchsetzung“ am 1. und 2. Juli 2021 sollte diese Überlegungen in mehrfacher Hinsicht erweitern:
- Die rechtlichen Fragen wurden um die Expertise von Informatikern ergänzt und aus gemeinsamer Perspektive diskutiert.
- An geeigneten Stellen fand eine praktische/interdisziplinäre Betrachtung bzw. Erweiterung der Vorschläge der Arbeitsgruppe, z.B. durch Einbeziehung von Kommunikationspsychologen, Gerichtsvollziehern und Akteuren der einvernehmlichen Streitbeilegung, statt.
- Auch ein Blick auf für die Justiz zu diskutierende ähnliche Systeme, wie die automatische Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und die kommende Online-GmbH-Gründung, sollte bei Fragen der Digitalisierung der Justiz hilfreich sein.
- Ausländische Rechtsordnungen bieten oft reichhaltiges Anschauungsmaterial zu Einzelfragen der Digitalisierung des Zivilprozesses. Auch wenn eine unmittelbare Übernahme ausländischer Rechtsinstitute oft an Grenzen stößt, sollten rechtsvergleichende Erfahrungsberichte keinesfalls ausgeblendet werden. Sie fanden daher Eingang in das Tagungsprogramm.
Vor allem sollten die Expertendiskussionen auch den Raum für einen tiefgehenden Austausch zur „Digitalisierung von Zivilprozess und Rechtsdurchsetzung“ bieten.