Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist grundlegend für das Verständnis aller verwaltungsrechtlichen Einzelfächer (z.B. Polizeirecht, Kommunalrecht, Baurecht, Umweltrecht). Ohne solide Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht können keine zufriedenstellenden Examensergebnisse erwartet werden. Die Vorlesung umfasst den gesamten prüfungsrelevanten Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit Einschluss des Staatshaftungsrechts.