Kann von Spracherkennung eine Diskriminierung ausgehen, wenn z.B. ein maschinelles Bewerbungsinterview geführt wird? Was ist im Hinblick auf die Transparenz, Repräsentativität und die Stichprobe der Trainingsdaten von Algorithmen zu beachten? Wie funktioniert Spracherkennung? Sind Beweismittel wie Sprecheridentifikationen oder Lügendetektoren auf Grund von Spracherkennung und –vergleichung vor Gericht verwendbar? Videointerview von Prof. Dr. Elmar Nöth durch Notar und Lehrbeauftragten Prof. Dr. Axel Adrian.