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Künstliche Intelligenz bietet ein enormes Potential für strafrechtliche Ermittlungen. Neben Gesichts-, Sprach- und Stimmerkennung kann künstliche Intelligenz auch zur Auswertung und Verknüpfung großer Datenmengen eingesetzt werden. Problematisch ist allerdings, dass viele Anwendungen der künstlichen Intelligenz für die Ermittler*innen, das Gericht und den Beschuldigten nicht nachvollziehbar sind. Hieraus ergeben sich neue Herausforderungen für das Beweisrecht des Strafverfahrens, welche der Vortrag aufzeigen wird.