3 - #WissenHören. Cyberkriminalität - Dr. Christian Rückert/ClipID:43752 vorhergehender Clip nächster Clip

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Was genau ist das Darknet? Womit wird im Darknet gehandelt und wie weit verbreitet ist Cyberkriminalität eigentlich? Unser Gesprächsgast Dr. Christian Rückert klärt auf und gibt uns Einblicke in die digitale Strafverfolgung. Zum Zeitpunkt der Aufnahme forschte er am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU. Mittlerweile hat er seine Habilitation in Erlangen abgeschlossen und ist nun Lehrstuhlvertreter an der Uni Mannheim.

Weiterführende Links:

Webseite des Lehrstuhls: https://www.str1.rw.fau.de/
Webseite von funklust, den Campusmedien: https://www.funklust.de/
Webseite des Zivis: https://www.ziwis.fau.de/

Webseite der FAU: https://www.fau.de/
 
Links zu Dr. Christian Rückert:
 
https://www.instagram.com/rukchris/
https://twitter.com/CybercrimeFAU
https://www.facebook.com/christian.ruckert.37/FAU Podcast #Wissenhören

Janno Reincke, Anna Knake

Schlüsselworte: Darknet Cybercrime
Aufnahme Datum 2022-08-01

WissenHören. Wissenschaft direkt aufs Ohr.

Unser Gast heute, Dr. Christian Rückert. Er ist Jurist und hat zum Zeitpunkt unserer Aufnahme am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU geforscht. Mittlerweile hat er seine Habilitation in Erlangen abgeschlossen und ist nun Lehrstuhlvertreter an der Uni in Mannheim.

„Im Endeffekt wird mit allem gehandelt, was Handelsbeschränkungen unterliegt, so würde man zum technischen Sinne sagen, in Alltagssprache wäre alles, was verboten ist.“

Und damit herzlich willkommen zum Podcast rund um Wissenschaft an der Uni. Einfach, locker und spielerisch erklärt. Für jede Folge holen wir uns spannende WissenschaftlerInnen unserer Uni vor das Mikrofon. Mit ihnen begeben wir uns auf eine spielerische Reise durch Erlangen und Nürnberg und lernen sie und ihre Forschung kennen. In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Christian Rückertüber das Darknet, Cyberkriminalität und die Besonderheiten der digitalen Strafverfolgung.

Anna und ich sind heute in Tennenlohe bei Dr. Christian Rückert. Christian Rückert ist Jurist und arbeitet am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, internationale Strafrecht und Völkerrecht und ist selbst Experte auf dem Rechtsgebiet des Notwehrrechts, aber auch und darüber wollen wir heute insbesondere sprechen Experte für Cyberkriminalität, Kryptowährungen und digitale Forensik in der Strafverfolgung. Herzlich willkommen, schön, dass wir da sein dürfen.

Schön, guten Morgen, schön, dass ihr da seid.

Wer unseren Podcast schon kennt, kann die nächste Minute skippen. Denn hier erklären wir das Spiel, das wir mit unserem Interview Gast spielen. Unser Spielfeld stellt eine Reise durch die verschiedenen Standorte und Fakultäten unserer Universität in Erlangen und Nürnberg dar. Das Spielprinzip funktioniert dabei wie bei einem Leiterspiel. Unser Interview Gast würfelt sich voran, kann aber durch solche Leitern, die zu einigen Feldern gehören, auch vor- oder zurückgesetzt werden. Pro Feld stellen wir eine Frage, die gibt es aber in zwei Kategorien. Bei einem runden Feld hat die Frage mit dem wissenschaftlichen Forschungsgebiet unseres Gastes zu tun. Bei den eckigen Feldern gibt es sogenannte Spaßfragen, durch die wir vor allem den Menschen hinter der Forschung kennenlernen wollen. Jede Frage hat außerdem noch eine weitere Besonderheit. Die Felder sind nach den verschiedenen Orten der FAU unterteilt und zu jedem Ort gehört eine passende Aufgabe. Der muss sich unser Gast bei der Beantwortung der jeweiligen Fragen dann stellen. Die erklären wir aber erst dann, wenn es so weit ist. Und damit lassen wir Christian Rückert erst mal würfeln.

Geht da gleich richtig gut los mit einer Eins.

Das hatte ich befürchtet, dass es langsam vorangeht. Eine Eins bedeutet, wir starten in Erlangen auf dem Erlanger Schlossplatz. Wer das nicht weiß, am Erlanger Schloss ist die Universitätsverwaltung. Die erste Frage, die wir stellen, lehnt sich ein bisschen an den Ort, an dem wir uns befinden. Wir besinnen uns, dass man früher, wenn man in einem Schloss gewohnt hat, ein bisschen hochgesprochen hat. Und deswegen versuchen wir das jetzt ein bisschen zu imitieren. Wir stellen dir die Frage so, als wärst du ein König oder ein adeliger Mensch. Und du antwortest uns bitte, als wären wir das Volk, der Pöbel, suchst dir aus. Eure Majestät, wir sind geehrt, hier sein zu dürfen. Nun ist Cyberkriminalität, worüber wir mit Ihnen heute sehr gerne in besonderem Maße sprechen würden, ein Gebiet, das man möglicherweise aus den Medien auch schon kennt. Und ein Begriff, der da eine sehr große Rolle spielt, ist der Begriff des Darknets. Für unsere Zuhörerinnen, die vielleicht nicht wissen, was das Darknet ist, könnte eure Majestät uns bitte das Unwissen im Volk erklären, was denn das Darknet überhaupt ist?

Nun, ich bin wenig überrascht, dass dem gemeinen Volke der Begriff des Darknets noch nicht geläufig ist. So will ich mich dazu herablassen, ein paar Äußerungen dazu zu tätigen. Das Darknet ist ein Teil des sogenannten Internets, mit dem das gemeine Volk doch gelegentlich in Kontakt kommt. Allerdings so vernimmt man zumindest in meinen Kreisen hauptsächlich in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram. Und das Darknet selbst ist ein Teil, der ein paar spezifische technische Eigenschaften aufweist. Das Besondere daran ist, dass das Signal mit dem vom Rechner zum Server auf der Internetseite, die man besuchen möchte, über drei verschiedene Relaystationen umgeleitet wird. Sie können sich das vorstellen, wie das Postkutschensystem in meinem Reiche das verschiedene Stationen anfährt und dort Pakete abgibt und in Empfang nimmt. Und jede dieser Poststationen im Internet kennt jeweils nur den Vorgänger und den Nachfolger, sodass niemand den genauen Weg kennt. Und dadurch wird eben der Standort des Rechners, mit dem man auf das Internet zugreift, verschleiert, weil die IP-Adresse nicht bekannt ist. Zusätzlich werden sehr moderne Verschlüsselungstechnologien verwendet, die dazu führen, dass der Internetdatenverkehr auch schwieriger abhörbar ist, was dem Ergebnis dazu führt, dass für die Nutzer sowohl Anonymität als auch verschlüsselte Kommunikation gewährleistet ist. Und das führt natürlich dazu, dass das auch ein Gerät ist, dass auch die Gauner und Ganoven meines schönen Reiches durchaus zu nutzen wissen zu ihren Zwecken und aus den Hinterstuben der Wirtschaften herauskommen und ihre Marktplätze für allerlei Rauchzeug, dass den Pöbel von den Plackereien seines Alltags ablenkt, auch im Bereich des Darknets, an den Mann oder an die Frau gebracht wird.

Ich würde sagen, Aufgabe mit Bravour bestanden. - Das würde ich auch sagen, hervorragend. Ich habe trotzdem eine Nachfrage zum Darknet nochmal. Und zwar, für welche Arten von Kriminalität oder welche Arten von Kriminalität können wir uns denn vorstellen, die sich über das Darknet hauptsächlich abspielen? - Das darfst du jetzt auch wieder normal beantworten.

Das wäre jetzt meine erste Frage, Jürgen. Also, im Endeffekt wird mit allem gehandelt, was Handelsbeschränkungen unterliegt, so würde man es im technischen Sinne sagen, in Alltagssprache, wäre alles, was verboten ist. Das sind Betäubungsmittel, das sind gefälschte Kreditkarten, das sind Kreditkartendaten, das ist Falschgeld. Falschgeld hat tatsächlich durch das Darknet wieder einen Boom erlebt. Also, Falschgeldkriminalität war relativ tot eine Zeit lang. Durchs Darknet ist es tatsächlich wieder vermehrt aufgetreten. Waffen werden auch sehr viel gehandelt. Kinderpornografie wird in dem Sinne nicht gehandelt, sondern getauscht. Aber auch die Kinder- und Jugendpornografie-Szene hat sich in großen Teilen ins Darknet verlegt. Das kennt man aus den Medien. Beispielsweise Illysium ist sehr groß durch die Medien gegangen als Darknet-Plattform. Aber wie gesagt, zusammengefasst, alles, was man sich vorstellen kann. Es gibt immer wieder Geschichten auch über Auftragsmorde, die angeboten werden. Das ist jetzt im deutschen Zuständigkeitsbereich, zumindest meiner Kenntnis nach, noch nicht tatsächlich noch kein Auftragsmord begangen worden aus dem Darknet heraus. In anderen soll es aber schon passiert sein. Am Ende des Tages alles, was verboten ist, was man aber da erwerben kann, kann man sozusagen zusammenfassen. Sicherlich auch Teile von anderen Kriminalitätsbereichen, die ihre Kommunikation da reinverlagen, also auch Terrorismus und radikale Gruppierungen, tummeln sich im Darknet, also es gibt auch jede Menge Foren, in denen beispielsweise Neonazis oder Islamisten aktiv sind und sich eben darüber vernetzen und dann Straftaten planen. Das dürften so die Schwerpunkte sein, die sich dort abspielen.

Das sind ja alles sehr negative Zwecke des Darknets. Gibt es auch positive Zwecke, kann es auch für was Gutes und Anführungszeichen benutzt werden?

Klar, es war sogar ursprünglich dafür gedacht. Also ganz ursprünglich ist das Tor-Netzwerk, das ist ja der bekannteste Teil des Darknets. Also Darknet umfasst mehrere Anonymisierungsnetzwerke, aber das Tor-Netzwerk dürfte das bekannteste sein. Das wurde ursprünglich von der amerikanischen Regierung gefördert, also von der DARPA. Das ist eine Agentur der amerikanischen Regierung, die für Innovation im Verteidigungsbereich zuständig ist. Und die wollten das eigentlich ursprünglich nutzen, um ihre Agenten und Soldaten im Ausland zu erreichen, ohne dass deren Standort bekannt gegeben wird an fremde Geheimdienste beispielsweise oder die militärischen Gegner vor Ort. Und es wird auch heute noch zu Zwecken verwendet, um eben Standorte und Identitäten zu verschleiern, wenn das aus gesellschaftlich nützlichen Zwecken notwendig ist. Das bekannteste Beispiel dürfte die Arbeit von JournalistInnen und AktivistInnen in autokratischen Regimen sein. Es ist tatsächlich so, dass ganz, ganz viele Bloggerinnen und Blogger und Journalistinnen und Journalisten aus Krisenregionen und aus Regionen mit einem autokratischen Regime tatsächlich über das Darknet Kontakt aufnehmen mit westlichen Medien vor allem. Deswegen betreibt auch fast jede größere westliche Zeitung einen Darknet Drop-in. Also das heißt, da kann ich sozusagen ein Secure Drop-in, da kann ich Nachrichten hinterlassen und Berichte einreichen, Fotos und Videomaterial abgeben, ohne dass eben mein Standort ermittelt werden kann, weil diese Menschen natürlich von sonst verfolgt werden würden.

Es wirft natürlich auch schon Blick voraus auf das, darüber gleich reden, nämlich die gesetzliche Regulierung des Darknets. Das ist natürlich dann schwierig, wenn es Darknet einfach kein so schwarz-weißer Ort ist, in dem es nur Kriminalität gibt, sondern der eben auch für wichtige Zwecke, politisch Unterdrückte zum Beispiel, genutzt werden kann. Gut, ich würde sagen, die erste Frage haben wir mit Bravour gemeistert. Mal schauen, ob wir jetzt in größeren Schritten vorankommen.

Nein, nein, nein, drei. Sind die an der PhilFak.

Ja, an der PhilFak. Und zwar ist man an der PhilFak ja dafür bekannt, dass man viele Hausarbeiten schreiben muss, viele Referate halten muss und insgesamt sehr viel reden muss. Deswegen würden wir dich bitten, deine nächste Antwort zu versuchen zu geben, ohne Punkt und ohne Komma. Eine Frage zu stellen, ohne Satzzeichen ist natürlich ein bisschen schwierig, aber wie funktionieren denn erstens die Abwehr und die Prävention und zweitens die Strafverfolgung von Cyberkriminalität?

Insgesamt oder nur im Darknet?

Im Darknet.

Im Darknet, okay. Also insgesamt muss man sagen, sind unsere Strafverfolgungsbehörden vergleichsweise erfolgreich in der Bekämpfung von Darknet-Kriminalität. Es liegt vor allem daran, dass sich spezialisierte Einheiten mittlerweile gebildet haben, beispielsweise Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktpolizeieinheiten beim Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, auch bei der regionalen Polizei beispielsweise das KFD 5 beim Polizeipräsidium Nürnberg mittlerweile. Auch in Bamberg haben wir beispielsweise die ZCB, die Zentralstelle Cybercrime Bayern, das ist eine spezialisierte Staatsanwaltschaft, die arbeiten nur an herausgehobenen Fällen der Cyberkriminalität und beim Bundeskriminalamt gibt es ganz große Ermittlungseinheiten, auch mittlerweile eine eigene Abteilung, die sich damit ausschließlich mit Cyberkriminalität beschäftigt und die wiederum sehr großen Anteil an der Darknet-Bekämpfung haben. Das heißt, die sind da personell und technisch mittlerweile sehr gut aufgestellt, diese Plattformen ausfindig zu machen und auch gegen die Betreiberinnen und Betreiber der Plattformen und die Dealerinnen und Dealer auf den Plattformen und auch die Käuferinnen und Käufer selbstverständlich zu ermitteln. Ganz viel läuft tatsächlich über Real-Welt-Ermittlungen. Ich kann zwar Drogen im Darknet kaufen, ich kann es mit Kryptowährungen bezahlen, aber die Drogen müssen irgendwie dann zum Kunden kommen, das läuft tatsächlich über die Post hauptsächlich. Das heißt, es werden Postpackstationen beispielsweise überwacht, es werden vom Zoll am Flughafen oder an Grenzübergängen Pakete rausgezogen, dann findet man da Drogen und dann geht die ganz normale Ermittlung los, Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Adresse, wo soll das hingehen, wer könnte dahinterstecken und dann gehen die Ermittlungen von da aus im Endeffekt weiter. Was auch sehr erfolgreich schon war, sind verdeckte Ermittlungen in diesem Bereich, das heißt, da werden virtuelle verdeckte Mittel eingeschleust, die dann eben mit den Betreiberinnen und Betreibern Kontakt aufnehmen und dann sich im Endeffekt in die Organisation einschleichen und darüber dann an Daten kommen, die zur Verfolgung verwendet werden können. Natürlich ist es so, dass das ein bisschen ein Kampf gegen die Hydra ist. Wenn ich einen Darknet-Marke tot mache, entstehen zwei Neue. Dementsprechend ist es eher ein Wettlauf sozusagen, dass man das Maß der Kriminalität auf einem Maß hält, dass erträglich ist für die Gesellschaft, man würde es nie ganz ausmerzen können, aber insgesamt ist aus meiner Sicht die Verfolgung eigentlich relativ erfolgreich zurzeit.

Jetzt sagst du, dass wir im Inland eigentlich ganz gut aufgestellt sind, aber das Internet hat ja nun mal auch die Eigenschaft, dass Grenzen aufgelöst sind und auch nationale Regulierungen vielleicht an anderen Orten überschritten werden können, ohne Probleme. Wie sieht es denn mit der Bekämpfung aus, beziehungsweise dem Unterschied zwischen Kriminalität, die jetzt aus Deutschland kommt und uns als Deutschland auch betrifft und Kriminalität aus dem Ausland?

Kann man im Internet und im Darknet fast nicht voneinander trennen. Natürlich ist es so, dass es schwerpunktmäßig Marktplätze beispielsweise gibt, die auf Deutsch, also in deutscher Sprache verfasst, und dem entsprechend natürlich deutschsprachige Kunden anziehen, aber das beschränkt sich allein schon damit nicht auf Deutschland, sondern natürlich auch Österreich und die Schweiz beispielsweise. Ansonsten in englischsprachigen Foren- und Marktplätzen, da tummelt sich im Endeffekt die ganze Welt. Die Drogen selbst und die Waffen selbst kommen im Regelfall natürlich auch nicht aus Deutschland, sondern aus dem Ausland nach Deutschland hinein, auf den Routen, die es schon immer gegeben hat. Die haben sich in dem Sinne nicht besonders verändert, also habe ich automatisch immer eine internationale Komponentenermittlungen. Da kommt es dann auf die internationale Zusammenarbeit mit anderen Ermittlungsbehörden an, beispielsweise Europol koordiniert da sehr viel, dass einzelne Strafverfolgungsbehörden verschiedener Länder zusammenarbeiten können, gemeinsame Ermittlungsgruppen auch bilden können. Das wird in dem Bereich auch tatsächlich sehr, sehr viel gemacht, so dass gemeinsam an einem Ermittlungsverfahren gearbeitet wird. Es läuft dann im Regelfall so, dass man irgendwann weiß, wo ungefähr die Admins und die Server stehen und wo die Kundschaft sich so grob befindet. Dann werden eben Ermittlungsgruppen gebildet beispielsweise zwischen Deutschland und Holland ist eine relativ erfolgreiche Kooperation in verschiedenen Verfahren gewesen. Und da entsteht dann tatsächlich das Problem, dass in anderen Ländern teilweise mehr erlaubt ist als in Deutschland. Und dann natürlich die Frage, sich stellt, ob ich diese Daten, die ich da aus Ermittlungsmaßnahme bekomme, die in Deutschland illegal gewesen wäre, trotzdem im deutschen Strafverfahren verwenden kann. Da gibt es den aktuellsten Fall, der jetzt nicht mehr im Darknet zu tun, aber eben zur internationalen Kriminalität, der durch die Medien gegangen ist dürfte EncroChat sein, als die französischen Behörden was gemacht haben, was in Deutschland niemals zulässig gewesen wäre, die deutschen Behörden, aber diese Daten gerade verwenden, um zahlreiche Strafverfahren zu führen.

Das wirft natürlich auch die Frage auf nach der Anpassung der gesetzlichen Regulierung hier in Deutschland, aber natürlich auch über Deutschland hinweg in der EU oder vielleicht auch global. Da wollen wir gerne gleich darüber reden, aber erst mal würde ich sagen, würfeln wir.

Wieder eine Drei. Eins, zwei, drei. Ein eckiges Feld in der MedFak.

Da sind wir im Spaßfragenfeld. Und an der medizinischen Fakultät ist man es natürlich gewohnt schon vor der Corona-Krise auch mal Masken tragen zu müssen. Deswegen würde ich euch bitten, unsere Masken aufzuziehen. Während wir jetzt das, wahrscheinlich nicht das Hörsaalgebäude, aber die Klinik betreten mit unserer ersten Spaßfrage. Und zwar du bist nicht nur Jurist, sondern auch Sportler, Footballer. Und 2017 hast du mit den Schwäbisch Hall Unicorns sogar die deutsche Meisterschaft gewonnen. Wie bist du denn zum Football gekommen und was würdest du sagen, ist dein Lieblingsverein?

Zum Football gekommen bin ich über einen Freund von mir. Die gesamte Geschichte war, das sind zwei Brüder, mit denen ich schon sehr lange befreundet bin. Mit dem einen habe ich schon seit fünfzehn/ zwanzig Jahren zusammen Krafttraining gemacht. Also mittlerweile sind es fünfzehn/ zwanzig Jahre, damals natürlich nicht. Und der kleine Bruder von ihm hat kaum Sport gemacht, war halt so ein großer, eher kräftig gebauter Typ. Und unsere Sorge war, wenn er keinen Sport macht, dass er dann irgendwann zu stark auseinandergeht. Also haben wir uns überlegt, wo schicken wir den hin? Und dann das Erste, was uns eingefallen ist, haben uns nach Footballverein in der Region umgeschaut. Haben den dann, haben gesagt, geh doch mal zu den Nürnberg Rams. Guck doch mal, ob du da mitmachen kannst. Der war dann sofort begeistert und ist dabeigeblieben. Und ein Jahr später war der Auftrag vom Head Coach der Nürnberg Rams, Sportler aus anderen Sportarten anzusprechen, ob sie spielen wollen, weil die Nürnberg Rams, das ist ein alter Bundesligaverein gewesen, der die damalige Football-Bundesliga da sehr lange gespielt hat, in den 80ern und 90ern. Und jetzt eben nach der Neugründung wollte man da wieder hin und brauchte Personal. Und da es noch keine große Jugendarbeit gab, hat man sozusagen versucht, Sportler aus anderen Bereichen umzuschulen. Ich habe zu dem Zeitpunkt Handball gespielt und für den Kampfsport gemacht. Sind jetzt auch Sportarten, die mit Kontakt zu tun haben. Also hat mich wiederum der Kumpel, den ich damals zum Football geschickt habe, gefragt, ob ich mal kommen will. Wenn ich hingegangen war, vom ersten Training an, so begeistert, dass ich sofort dabeigeblieben bin. Und dann, ja, der Rest ist Geschichte, wie man so schön sagt.

Erfolgreiche Geschichte. Hast du denn auch einen Lieblingsverein, schaust du denn auch viel Football zu Hause? - Jetz vor allem in der NFL?

Ja klar, wir schauen viel Football. Football schauen gehört tatsächlich auch zum Lernprozess für Spieler und Trainer dazu, weil das eine Sportart ist, die auch sehr komplex ist und bei der man sehr viel nachdenken muss, sehr viel mehr als man vielleicht auf den ersten Blick meinen würde. Und ich habe eine kleine Gruppe von Leuten, mit denen ich selbst Football gespielt habe. Mit denen schauen wir regelmäßig am Sonntag NFL. Und ja, ich habe auch ein Lieblingsteam und dafür bekomme ich immer sehr viel Hass von sehr viel anders der Footballgemeinde. Ich bin Riesenfan der Patriots und ich bin Riesenfan von Tom Brady. Dementsprechend schaue ich jetzt auch viel Tampa Bay. Aber den Patriots bin ich auch so treu geblieben, weil ich auch das Systeme mag, den Head Coach mag.

Ja, das stellt ich mir auch unheimlich stressig vor. Einerseits die wissenschaftliche Karriere und die Arbeit, aber auch Sport auf sehr hohem Niveau.

Ja, war anstrengend tatsächlich. Also gerade so die Promotionszeit war sehr anstrengend. Also als ich dann nach Schwäbisch Hall gegangen bin, war es tatsächlich so, dass ich Tage hatte, die ging so um 7 Uhr früh los und haben um 1 Uhr nachts aufgehört, weil ich nach der Arbeit so gegen 18 Uhr Richtung Schwäbisch Hall aufgebrochen bin, zwei Stunden Fahrzeit, dann 20 bis 22 Uhr Training, bis man wieder umgezogen ist, irgendwie kurz was gegessen hat, haben wir daheim gefahren, es war es eins. Und dann ging es am nächsten Tag wieder los. War anstrengend, stressig, aber hat sich gelohnt. Sowohl in die eine als auch in die andere Richtung.

Das würde ich auch sagen. - Zumindest eine sehr gute Abschluss-Deutsche-Meisterschaft für eine Karriere, würde ich sagen. - Okay, machen wir weiter, wir würfeln ein weiteres Mal. Jetzt geht es aber schnell voran.

In der NatFak, auf einem runden Feld.

Auf einem runden Feld, das heißt es gibt die nächste wissenschaftliche Frage. - Also wir sind an der NatFak und stellen uns vor, wir betreten ein Labor und müssen uns dort jetzt aber an die Gepflogenheiten der Naturwissenschaftler halten. Und deswegen alles, was wir machen wollen, was wir festhalten wollen, natürlich auch protokollieren, und zwar in der Form eines Versuchsprotokolls. Deswegen stelle ich die Frage jetzt so, als würden wir gerade gemeinsam einen Versuchsprotokoll schreiben. Und ich stelle die Fragestellung und du müsstest antworten mit den Materialien, die wir dafür brauchen, der Durchführung und vielleicht auch dem Fazit der Erkenntnis. Die Fragestellung: wir befinden uns im Bereich des Strafrechts, also der gesetzlichen Regulierung. Und das ist letztendlich viel Theorie natürlich, aber eben auch Praxis. Du hast schon erzählt, dass du dich zumindest mit der behördlichen Arbeit sehr gut auskennst. Deswegen gehe ich mal davon aus, dass du da auch zusammenarbeitest. Wie sieht denn dein Forschungsalltag aus? Also was gehört dazu, wie führst du den durch und zu welchen Erkenntnissen kommst du dafür vielleicht für deine wissenschaftliche Arbeit? Bist du auch in der Praxis wirklich involviert?

Ja, ein Projekt, bei dem ich aktuell beteiligt bin, ist der sogenannte Dark-Web-Monitor. Das ist eine Suchmaschine für das Darknet mehr oder weniger, die für die Strafverfolgungsbehörden entwickelt wird. Und da brauche ich an Materialien ganz zwingend ein Laptop, ohne denen geht überhaupt nichts. Ich brauche tatsächlich auch Stift und Papier und ein Whiteboard mit Dingen, die ich aufmalen kann, um sich selber einen Überblick zu verschaffen. Ich brauche ein Smartphone, mit dem ich sehr viel kommuniziere, auch unterwegs. Was brauche ich noch? Das sind jetzt schon virtuelle Güter, weil wir natürlich im Cyberkriminalitätsbereich sind. Ich brauche Zugang zu der Plattform, auf der das Programm entwickelt wird. Solche Projekte sind oft im internationalen Bereich auch. Ich habe mit Leuten aus Österreich zusammengearbeitet, aus verschiedenen anderen EU-Staaten, aus Singapur. Die Interpol sitzt damit mit der technischen Einheit. Da ist natürlich oft mal Videokonferenz angesagt, auch außerhalb von Corona, weil man nicht ständig durch die Gegend fliegen kann. Wir haben eine enge Kooperation mit amerikanischen Professoren in dem Bereich. Dementsprechend ist Headset und Mikro auch Pflicht. So richtig handfestige Dinge brauche ich kaum, weil meine eigene Arbeit natürlich als Jurist hauptsächlich drin besteht, zu denken, zu schreiben und zu sprechen. Und wenn dann auch noch ein Jurist im virtuellen Bereich arbeitet, dann wird es nicht gerade handfester, sondern dann kommen eben hauptsächlich digitale Geräte dazu, die wir brauchen. Und Erkenntnisse, die ich daraus mitnehme, sind vielfältig. Einmal ist es natürlich so, dass man als Jurist immer ein bestimmtes Lebensbereich regeln muss. Das heißt, man muss wissen, was in diesem Lebensbereich abläuft. Also in dem Fall jetzt, was machen die Behörden eigentlich? Mit was für Fällen haben die es zu tun? Was für Probleme haben die vielleicht auch? Also auf was für Hindernisse treffen die? Und daraus kann man dann unmittelbar Publikationen machen oder eben dabei Träge liefern. Ein Beispiel aus der Vergangenheit war zum Beispiel die gesetzliche Entwicklung im Bereich der sogenannten Keuschheitsprobe. Da geht es darum, dass gerade Kinderpornografieplattformen im Darknet von den Nutzern und Nutzern verlangen, dass sie selbst Kinderpornografisches Material hochladen. Das diente ursprünglich dazu, Polizisten draußen zu halten, weil Polizisten das nicht durften, sehr lange in Deutschland und auch in anderen Ländern. Und jetzt gibt es eben eine gesetzliche Grundlage dafür. Und dazu habe ich immer einen gemeinsamen Beitrag beispielsweise geschrieben mit Thomas Goger von der ZCB in Bamberg, bei dem wir eben mal dieses Gesetz aus einer praktischen und juristischen Perspektive beleuchtet haben. Wie macht man das dann in der Praxis? Also was macht man genau mit dem Gesetz? Wie kriegt man dieses Material her? Welche Grenzen gibt es auch? Wer darf das dann überhaupt tun? Wer muss es anordnen? Also sowas ist dann sozusagen eine Erkenntnis. Und die andere sind Ansätze für weitere Forschung. Also alle Idee oder sehr viele Ideen, die ich im Effekt habe, in dem Bereich, um Forschung weiterzutreiben, habe ich daher, weil ich einfach in der Praxis mit Polizistinnen und Polizisten gesprochen habe, mit Staatsanwälten, mit Strafverteidigern, und die mir gesagt haben, wo ihre Probleme am Ende des Tages liegen.

Heißt das, dass deine Forschung im Endeffekt auch einen direkten Einfluss darauf haben kann, wie letztendlich die gesetzliche Regulierung aussieht?

In Teilen hoffentlich. Da gibt es zum Beispiel Forschungsprojekte, die unmittelbar Regulierungsvorschläge unterbreiten. Das war beispielsweise das Projekt BITCRIME, das sich mit virtuellen Währungen und deren Regulierung auseinandergesetzt hat. Da standen wir auch tatsächlich in sehr engem Kontakt beispielsweise zur BaFin und auch zur Kommission der Europäischen Union, die sich zu dem Zeitpunkt damit beschäftigt hat. Dann hat man, wenn man Fachmann im Bereich ist, auch manchmal die Chance tatsächlich mit der Politik zu sprechen, das mache ich zurzeit in verschiedenen Bereichen mit Innenministerium und Bundesjustizministerium, sprich beispielsweise über die Reform der Datendelikte. Die haben gerade so eine Gesprächsrunde mit Experten und Expertinnen, wie man die Datendelikte im Strafgesetzbuch reformieren könnte, weil die sehr alt sind und nicht mehr der Realität angepasst sind. Und dann war ich vor ein paar Monaten im Bundestag selbst geladen als Sachverständiger im Rechtsausschuss. Da ging es eben tatsächlich um die Darknet-Regulierung, um den § 127 des Strafgesetzbuchs der jetzt vom Bundestag auch beschlossen worden ist. Da ist es schöne, dass tatsächlich Kritikpunkte, die nicht nur ich, sondern auch Kollegen von mir, die auch dabei waren, geäußert haben, an einem Punkt tatsächlich auch aufgegriffen worden sind und die Norm tatsächlich nochmal verändert wurde nach der Rechtsausschusssitzung. Das passiert muss man aber ehrlicherweise sagen nicht immer und vielleicht auch nicht mal oft, sondern oft ist es zwar eine Beratung da, aber am Ende überwiegt irgendwie die politische Zielsetzung, aber gelegentlich klar hat man auch Einfluss auf solche Bereiche.

Dann schauen wir mal, was du jetzt als nächstes würfest.

Eine Vier. Ein eckiges Feld im Sprachenzentrum.

Oh, so this means, that we are going be talking English now, which won’t be a problem because as you already said you are very international. But it’s also, oh no, it’s a square. – It’s a fun question. - It’s a fun question, exactly. So, what would you say was the most exciting case, maybe exciting is the wrong word, the most thrilling or tensed case that you were involved in?

The problem is I’m not allowed to talk about that.

Ah, ok.

It was definitely a case I was involved in as a defender while I was doing my legal clerkship. I could give some examples from the research part, where I know of cases that are going on, but I’m not personally involved in a role, if that is ok?

Yeah, sure.

So, I think one of the most thrilling cases that is going on right now is surely the whole EncroChat thing, because EncroChat is a safe communication tool that is very hard encrypted. And what happened there is that several law enforcement agencies in Europe stumbled over EncroChat Smartphones, in their cases mostly in weapon and drug criminality and what the French law enforcement agencies did was they somehow, nobody knows exactly how, that’s one of the thrilling things, where able to sees the data from the servers of EncroChat and saw that there were around 60000 smartphones registered. But because of the hard encryption they couldn’t read the messages that were send between those smartphones. So, what they did is, they developed a remote forensic tool. The details of that remote forensic tool are also not known because they are kept secret by the French law enforcement agencies and they send this remote forensic tool by a fake update to over 30000 of those EncroChat Smartphones, without even knowing if those smartphones were used for criminal activity. And then gathered all the massages from those smartphones and a huge percentage indeed were used for criminal activity, but also a huge percentage were not. Then they send over the data to all the countries where those criminal activities took place, also to Germany. And now we have several decisions from courts that have to deal with if this data is admissible in German courts. Firstly, because they did something, that would be completely illegal in Germany and secondly, nobody knows how the remote forensic tool really worked. And in Germany we have very precise law, what a remote forensic tool is allowed to do and what not. And when we don’t know what a forensic tool does, then we cannot really say if it would be legal or illegal use of that. That’s a really interesting thing, because of the secret service thing that the French law enforcement agencies doing at the moment there.

There really sounds like a problem you are facing there, and I think we are going to get further into this topic in a few moments. But as we are leaving the Sprachenzentrum, we can now switch to German again. Ich würde sagen, wir würfeln noch einmal und schauen, wo es uns als Nächstes hin verschlägt. - Zwei, wir landen in der Bibliothek. - Ein eckiges Feld, nochmal ein Spaßfeld, genau. Und in der Bib ist natürlich alles ein bisschen leiser, weil die Studierenden, die sollen sich konzentrieren. Deswegen wäre es super, wenn du deine nächste Antwort auch flüstern könntest, damit wir hier niemanden stören, der sich konzentriert. Und weil die Studis so viel am Lernen sind, haben sie vielleicht die eine oder andere Vorlesung verschlafen. Was würdest du machen, wenn nur ein Studi bei dir in der Vorlesung oder im Seminar auftaucht?

Dass man dem Flüstern ist tatsächlich ein Problem, weil eine meiner bekanntesten Eigenschaften ist, dass ich nicht flüstern kann.

Jeder Mann mit einer dunklen Stimme. – Darfst du die Bibliothek dann überhaupt betreten?

Jetzt können sie mich nicht mehr daran hindern. Aber ich habe tatsächlich in meiner Studierendenzeit extrem viel Ärger gehabt mit Mitstudierenden.

Als Jurist, verbringt man natürlich auch viel Zeit in der Bibliothek.

Richtig. Und die juristische Bibliothek wird von allen möglichen anderen heimgesucht, weil es tatsächlich bei uns vergleichsweise leise ist, wenn ich nicht da bin. Also was würde ich tun, wenn nur einer auftaucht? Ich glaube, eine sehr gute Unterrichtsstunde haben, weil, ich kann wirklich nicht leise sprechen, weil mein Unterrichtsstil sehr stark in einem Frage-Antwort-Stil immer aufgebaut ist, eigentlich. Und dementsprechend ist es dann weniger mein, sondern mehr das Problem des aufgetauchten Studierenden, weil der dann die ganze Zeit mit mir reden muss oder sie.

Und nicht mehr aufs Handy schauen kann und sich sonst irgendwie ablenken.

Normalerweise, also ich versuche mal mit jedem meiner Studierenden zu sprechen, ob die wollen oder nicht. Das liegt auch daran, dass man nicht Jurist werden kann, ohne juristische Sätze zu formulieren. Und da ich das als mein Bildungsauftrag begreife, versuche ich dementsprechend auch die Studierenden darauf einzustellen, auch mal sprechen zu müssen, wenn sie nicht wollen. Das heißt, wenn der einzelne Studierende oder die einzelne Studierende käme, dann glaube ich lernt die viel, wenn sie sich darauf einlässt. Aber ich glaube, es ist vergleichsweise anstrengend und wenn man nicht gerne spricht, unangenehm vielleicht, aber in dem Fall auch angenehmer, weil kein anderer zuhört.

Wir ziehen weiter, würde ich sagen.

Wir sind am Prüfungsamt. Einer meiner Lieblingsorte.

Die letzte Hürde eines jeden Studis, wo sich manchmal vielleicht die eine oder andere Sache noch ein bisschen hinziehen und verlängern kann. - Genau, deswegen versetzen wir dich jetzt auch gleich mal wieder fünf Felder zurück. Du darfst nochmal eine extra Runde drehen. Und das bedeutet, dass wir uns jetzt in einer Zoom-Konferenz befinden. Das Problem an dieser Zoom-Konferenz ist, dass das Internet gerade sehr schlecht ist. Und alles, was die anderen sagen, kommt bei dir mit Zeitverzögerung an. Wir spielen jetzt ein kleines Spiel. Wir stellen dir ein paar Fragen. Und du antwortest aber auf die jeweiligen Fragen immer eine Frage versetzt. Das heißt, wir stellen dir die erste Frage, du sagst, Entschuldigung, habe gerade Internetprobleme und beantwortest unsere zweite Frage mit der Antwort der ersten Frage.

Alles klar, ich versuch mein Bestes.

Gut, also, Christian, wer ist denn eigentlich dein Lieblingsbösewicht?

Entschuldigung, das habe ich nicht verstanden. Die Verbindung scheint nicht gut zu sein. Ich mache mal kurz die Kamera aus.

Mit welchem Gruß unterzeichnest du deine E-Mails?

Scarface, auch wenn es die Hauptrolle ist.

Was war der Titel deiner Doktorarbeit?

Christian Rückert.

Was wäre deine Waffe bei einer Zombie-Apokalypse?

Effektive Selbstverteidigung und Notwehrrecht.

Und was ist dein Lieblingsgegenstand aus deinem Büro?

Eine Kettensäge.

Sehr gut. Alles klar. Gut, dann schauen wir mal. - Das Meeting ist beendet. - Das Meeting ist beendet. Ja, das war eine Katastrophe, das Internet hier. Müssen wir wohl doch wieder in Präsenz machen. Du darfst noch mal würfeln.

Oh, eine Eins. Eine Forschungsfrage auf der ReWi.

Das dürfte dir jetzt nicht schwerfallen. Du hast gerade schon gesagt, dass man lernen muss, juristische Sätze zu formulieren. Deswegen würden wir jetzt gern von dir, dass du antwortest, als würdest du ein Gutachten schreiben. Also Substantivstil. Ich versuche die Frage auch entsprechend zu formulieren. Also Christian Rückert könnte ein Experte auf dem Rechtsgebiet der IT-Forensik sein. Dafür müsste er mir jetzt aber erst mal erklären können, was IT-Forensik denn überhaupt ist.

Die IT-Forensik könnte ein Teilgebiet der Computerwissenschaft sein. Dafür müsste die IT-Forensik ein Forschungsbereich sein, der sich mit der elektronischen Verarbeitung und Übertragung von Daten beschäftigt. In der IT-Forensik werden Spuren auf elektronischen Geräten, hauptsächlich in digitaler Datenform, ausgewertet und versucht sie in eine Form zu übersetzen, die ein Jurist lesen und verstehen kann. Dementsprechend werden in der IT-Forensik tatsächlich Computerdaten verarbeitet und diese Verarbeitungsprozesse erforscht. Also komme ich zum Ergebnis, dass die IT-Forensik tatsächlich Teil der Computerwissenschaften ist. Und die IT-Forensik könnte allerdings auch Teil der Rechtswissenschaften sein. Dafür müsste sie Erkenntnisse oder anders formuliert, sie könnte eine unterstützende Wissenschaft für die Rechtswissenschaft sein, dafür müsste sie Erkenntnisse liefern, die in der Rechtswissenschaft zu subsumtionsfähigen Sachverhalten führen. In der IT-Forensik werden Datenspuren dahingehend ausgewertet, ob sie Beweismittel für ein Strafverfahren oder ein anderes gerichtliches Verfahren sein können. Dementsprechend liefern sie Hilfstatsachen und Anknüpfungstatsachen für die Generierung juristisch zu subsumierender Sachverhalte. Also ist die IT-Forensik auch eine unterstützende Wissenschaft für die Rechtswissenschaft.

Alles klar. Sehr gut geantwortet, aber vielleicht tatsächlich auch ein bisschen a-kompliziert, so wie Juristen das eben manchmal machen. Noch mal zur Klarstellung. Es geht dabei darum, Daten als Beweismittel zu verwenden, die man eben irgendwie digital auch erhoben haben muss. Was für Daten kommen denn da zum Beispiel in Frage?

Mittlerweile fallen Daten ja eigentlich überall im Leben an. Egal was ihr macht, wird heutzutage von Daten begleitet. Solange ihr euer Smartphone dabeihabt, werden mindestens eure Bewegungsdaten oder Standortdaten erhoben. Wenn ihr eine Notiz in euere Smartphones tippt oder einen Kalendereintrag beispielsweise entstehen dort auch digitale Spuren, und zwar nicht nur die Notiz selbst, sondern auch Metadaten. Also wann habt ihr diese Notiz Und meistens sogar wo habt ihr diese Notiz eingetragen? Was tatsächlich interessant sein kann beispielsweise, wenn ich einen Kalendereintrag mir anschaue und der soll vielleicht ein Alibi stützen und ich stell dann fest, der Kalendereintrag wurde aber erst zwei Wochen nach der Tat angelegt, dann kann ich natürlich sagen, dass dieser Kalendereintrag offensichtlich eine Fälschung ist, eine zeitliche. Und damit natürlich nahelegt, dass das Alibi falsch ist, was wir um Schlüsse darauf zulässt, dass jemand versucht sich ein falsches Alibi zu geben, man dann darüber nachdenken kann, warum das so ist. Auch in alltäglichen Geräten werden immer mehr Daten erhoben, Stichwort das Internet of Things. Wenn ihr Netflix oder Amazon Prime Video verwendet, werden Daten darüber erhoben, was ihr wann genau anschaut, wie lange das läuft pro Woche und so weiter. Es gibt smarte Stromzähler, die mitzählen, welche Geräte sind, wie lange an dem Haus, daraus kann man schließen beispielsweise, wie viele Personen sind, zu welcher Zeit anwesend und was machen diese Personen sogar.

Aber das setzt ihr dann in all diesen Fällen voraus, dass man an die Daten auch ankommt. Und das braucht entweder dann eben ein beschlagnahmefähiges Gerät oder eben andere, vielleicht auch nachrichtendienstliche Methoden an solche Daten auch im Geheimen sozusagen ranzukommt. Wie ist denn da so grundsätzlich die gesetzliche Lage, um an solche Daten zu kommen?

Genau, also für die Strafverfolgung sind die Rechtsgrundlagen zur Erhebung solcher Daten in der Strafprozessordnung geregelt. Da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Ganz allgemein kann man sagen, dass jedes Gerät, auf dem beweiserhebliche Daten sein können, beschlagnahmt werden kann. Das kann auch bei Durchsuchungen, beispielsweise Hausdurchsuchungen aufgefunden werden, also eine durchschnittliche Hausdurchsuchung im Fall, wo man vermutet, dass beweisrelevante Daten da sind, da wird quasi erst mal jedes Speichergerät angeguckt und daraufhin durchgesehen, ob da Daten drauf sind, die relevant sein können. Und dann wird eventuell eben auch das Gerät als Datenspeicher beschlagnahmt. Daneben gibt es zahlreiche heimliche Ermittlungsmaßnahmen, mit denen Daten erhoben werden können. Das geht los bei der ganz klassischen Telekommunikationsüberwachung. Heute, wenn ich Festnetz, Internet- und Mobilfunkkommunikation überwache, dann kriege ich da Daten über Sprachtelefonie, Videotelefonie, Voice-over-IP, Messangerdienste, die Nutzung sozialer Medien, das Surferhalten, Up und Down-Load, In- und Aus-Cloud-Speichern beispielsweise. Das heißt, ich habe unglaubliche Datenfälle durch solch eine Telekommunikationsüberwachung erheben kann. Dann gibt es seit neuerer Zeit die sogenannte Online-Durchsuchung, wo ich mittels eines Trojaners auf ein Speichergerät zugreifen kann und dann auch die gesamte Aktivität dieses Geräts überwachen kann, das beispielsweise bei so einem Laptop. Und dann gibt es noch eine ganze Reihe von Abfragebefugnissen bei verschiedenen Dienstleistern, beispielsweise Verkehrsdaten oder Bestandsdaten betreffend. Verkehrsdaten sind Daten, die anfallen, wenn ich kommuniziere, die darüber aussagen, wer spricht wann mit wem, über welches Medium. Wie kann ich abfragen, um beispielsweise Verbindungen zwischen Leuten offen zu legen. Bestandsdatenabfrage ist die Abfrage, wer hat welchen Internetvertrag eigentlich. Da wird im Regelfall eine IP-Adresse gefunden irgendwo und dann geht man mit der IP-Adresse zum Provider und fragt beim Provider, wer hat denn die IP-Adresse, zu dem und dem Zeitpunkt. Und dann kann ich sozusagen die ganzen Bestandsdaten dieser Person abfragen und kann dann wissen, wo die wohnt. Also alle Daten, die halt bei so einem Vertragsverhältnis erhoben werden, Bankkonto, Telefonnummer, Adresse, Name und so weiter und so fort. Und damit könnte die Strafverfolgungsbehörde eigentlich einen sehr, sehr großen Anteil der Daten, die so anfallen im normalen Leben tatsächlich erheben und dann eben auch mittels IT-forensischen Methoden auswerten.

Und dürfen das aber auch natürlich vorausgesetzt, es besteht der Anlass dafür in begründetem Verdacht, oder?

Genau.

Also wir brauchen jetzt nicht noch einen Überwachungsstaat befürchten hier in Deutschland zumindest.

Nein, überhaupt nicht. Also die Mindestschwelle ist tatsächlich eben ein sogenannte qualifizierter Tatverdacht, der auf bestimmten Tatsachen beruhen muss. Und je schwerer die Maßnahme eingreift, desto schwerer sind auch die Hürden, die übersprungen werden müssen von den Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise bei einer Telekommunikationsüberwachung, die darf ich nicht bei jeder Straftat anordnen, sondern die darf ich nur bei Straftaten anordnen, die eine gewisse Tatschschwere erreicht haben und die auch tatsächlich aufgezählt sind in einem Straftatenkatalog in der Vorschrift selbst. Deswegen ist die Vorschrift auch sehr lang. Und dementsprechend brauche ich eben nicht nur einen Anlass, sondern ich brauche tatsächlich auch noch weitere Hürden, die übersprungen werden müssen. Es darf auch nicht gegen jeden eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden, sondern in dem Fall zum Beispiel nur gegen den Beschuldigten, also gegen den ich ermittle und gegen Nachrichtenmittler. Das sind Personen, die Nachrichten für den Beschuldigten annehmen oder von ihm annehmen und weiterleiten oder deren IT-Systeme der Beschuldigte benutzt. Also wenn ihr euch zum Beispiel vorstellt, ihr habt in der WG einen gemeinsam genutzten PC oder sowas, dann kann ich eine Telekommunikationsüberwachung auch eben sozusagen gegen Leute anordnen, denen der PC gehört. Wenn ich Anhaltspunkte dafür habe, dass der Beschuldigte, der mit in der WG wohnt, eben diesen PC beispielsweise auch mitbenutzt, aber jetzt nicht gegen jeden X beliebigen.

Ok, also das heißt, das Recht schützt auch den Beschuldigten und hilft nicht nur dem Staat.

Tatsächlich ist die Strafprozessordnung eigentlich letztlich Ausdruck unseres Verfassungsrechts und enthält eigentlich überwiegend Vorschriften, die als Schutznormen für den einzelnen dienen. Das liegt schon daran, dass vom Grundprinzip her nach der deutschen Verfassung Grundrechtseingriffe nur mit gesetzlicher Grundlage geschehen dürfen. Und diese gesetzliche Grundlage auch eben gleichzeitig die Grenzen dieser Eingriffe mitregeln muss. Und entsprechend dann die Strafverfolgungsbehörden auch tatsächlich nur innerhalb dieser Grenzen agieren dürfen und sich nicht quasi selbst irgendwelche Eingriffsgrundlagen erfinden dürfen, sondern das bleibt eben in Deutschland dem Gesetzgeber überlassen.

Alles klar, dann schauen wir mal auf du mit deinem letzten Wurf das Ziel erreichst.

Das sei nicht so schwer. Das sag ich jetzt noch, ne?

Es hat geklappt. Lieber Christian, vielen Dank. Es war ein wahnsinnig interessantes Gespräch. - Auf jeden Fall viel gelernt. - Neue Einblicke, genau, viel gelernt. Vielen, vielen Dank, dass wir hier sein durften. - Und vielleicht ist der eine oder andere jetzt motiviert für ein Jurastudium.

Ja, hoffentlich. Also vielen Dank, dass ihr da wart und viel Erfolg noch mit eurem Podcastprojekt.

Danke schön.

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Podcast-Verknüpfung

#WissenHören

Zugang

Frei

Sprache

Deutsch

Einrichtung

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Produzent

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

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