Die Übernahme der Regierung des Fürstentums Bayreuth durch Markgraf Alexander von Brandenburg-Ansbach im Jahre 1769 bedeutete für die junge Universität Erlangen nach Jahren der Vernachlässigung den Beginn eines neuen Aufschwungs. Er läßt sich durch drei Merkmale kennzeichnen: Zum ersten durch eine Verbesserung der finanziellen, personellen und materiellen Ausstattung, zum zweiten durch Ansätze zu einer Reform der Einrichtungen der Universität, drittens schließlich durch eine Intensivierung der staatlichen Aufsicht, die von der Ansbacher Universitätsdeputation unter dem Vorsitz des Geheimen Rates Friedrich Carl von Seckendorff ausgeübt wurde. Obgleich Markgraf Alexander am Wohl seiner Landesuniversität auch persönlich Anteil nahm, erweist sich damit nicht zuletzt die aufgeklärte Beamtenschaft des Fürstentums als wesentlicher Träger der markgräflichen Hochschulpolitik.