Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Staat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Stimmt das noch? Werden wir noch demokratisch regiert? Oder gilt das Demokratiegebot des GG heute nur noch für einen kleineren und immer kleiner werdenden Teil hoheitlicher Entscheidungsfindung? Geht die Hoheitsgewalt in Wahrheit nicht ganz überwiegend von Brüssel aus und fehlt es der von dort regierenden Europäischen Union nicht an demokratischer Legitimation? Der Vortrag geht diesen derzeit vor allem im Umfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag von Lissabon diskutierten Fragen nach. Er unterstreicht die Bedeutung der von der EU ausgeübten Regelungsmacht, analysiert die Herrschaftsstrukturen der Union mit besonderem Blick auf deren demokratische Qualität und setzt sich mit den demokratischen Schwächen der Union auseinander. Reformvorschläge und eine vorläufige demokratische Bilanz runden das Bild ab.