Der internationale Menschenrechtsschutz hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Vereinten Nationen inhaltlich und institutionell enorm weiterentwickelt, leidet nach wie vor zugleich aber unter strukturellen Schwächen: Regionale Blockbildung (beschreibbar teils nach kultureller Differenz, teils anhand des Armutsgefälles zwischen Nord und Süd) erschwert die politische Konsensbildung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen; die bestehenden Implementierungs-mechanismen der internationalen Menschenrechtskonventionen gelten als zu schwach und zugleich zu bürokratisch; Vorwürfe selektiver menschenrechts-politischer Aufmerksamkeit beeinträchtigen die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsschutzsystems im Ganzen. Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass sich die Menschenrechte als internationales normatives Referenzsystem weitgehend durchgesetzt haben. Der Vortrag stellt konkrete Perspektiven für eine Stärkung des Menschenrechtsschutzes zur Diskussion.